FAQs - die wichtigsten Fragen
Die Gründe für die Konsulation eines Steuerberaters sind Vielfältig.
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Die Wahl des Steuerberaters ist eine sehr persönliche Entscheidung. Um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu gewährleisten, sollte auf der Mandanten- und Steuerberaterseite eine große Schnittmenge an Werten – eine Wertegemeinschaft - vorhanden sein.
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Um einen ersten Eindruck gewinnen zu können, biete ich Ihnen ein Erstberatungsgespräch an, bei dem sich beide Seiten kennenlernen und anschließend die Entscheidung über eine mögliche Zusammenarbeit treffen können.
Die Gründe für die Konsultation eines Steuerberaters sind meist:
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Gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung z.B. durch die Aufforderung des Finanzamts zur Abgabe einer Steurerklärung
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Unsicherheit oder Unkenntnis beim Umgang mit den Steuergesetzen und damit das Gefühl, Geld zu verlieren
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Ausschöpfung aller Möglichkeiten im Rahmen der Steuergesetze
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Wahrung der eigenen Rechte durch Einhaltung von Frist- und Formvorschriften
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Konzentration auf die eigenen Kompetenzen durch Übertragung von Aufgaben, die oft als lästig empfunden werden
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Absicht zur Gründung bzw. der geplante Schritt in die Selbständigkeit
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Kompetente Beratung vor Vermögensübertragungen und Generationswechsel
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Anzeige wegen Steuerhinterziehung
Wechsel des Steuerberaters?
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Aufgrund des Berufsrechts für Steuerberater ist der bisherige Berater verpflichtet, bei Unternehmen die notwendigen Daten reibungslos auf den neuen Berater zu übertragen, wenn keine offenen Gebührenrechnungen mehr bestehen. Beim Finanzamt wird eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht mit dem Namen des neuen Beraters eingereicht, sodass auch dort die Information vorliegt. Bei reinen Einkommensteuerfällen überlassen Sie uns die Ihnen vorliegenden Unterlagen.
Steuerberatung ist unser langjähriges Tagesgeschäft, sodass wir keine Probleme haben, uns in Ihre Situation hinein zu finden.
​Das ist jederzeit möglich. Die Entscheidung, wen Sie mit der Betreuung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten beauftragen, ist alleine Ihre persönliche Entscheidung.
Verschwiegenheitspflicht
Unter Verschwiegenheitspflicht versteht man die Pflicht eines Geheimnisträgers, alles das, was der potenzielle oder bestehende Klient, Mandant oder Patient diesem anvertraut oder was diesem auf sonstige berufliche Art bekannt wird, nicht an Dritte weiterzugeben und mitzuteilen.
Die Weitergabe von Geheimnissen verletzt insbesondere dann die Interessen des Klienten, wenn sie ohne seine Zustimmung erfolgt.
Verschwiegenheitspflicht der Steuerberater
Der Wirtschaftstreuhänder (Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) ist zur Verschwiegenheit berechtigt und verpflichtet. Strenge Verschwiegenheit ist oberstes Gebot unseres Berufsstandes. Sie ist die Grundlage jedes treuhänderischen Handelns und gilt vor Gerichten, gegenüber anderen Behörden und Dritten.
Gebührenverrechnung
Die Gebühr/Honorare richtet sich dem erforderlichen Zeitaufwand. Dieser ist abhängig von Schwierigkeitsgrad und Art der einzelnen Aufträge sowie nach dem Umfang der zu verarbeitenden Unterlagen und Informationen. Es ist verständlich, dass Sie nun sagen, mit dieser Info kann ich nichts anfangen. Sprechen Sie uns an, gerne können wir im Vorfeld einen Kostenrahmen nennen. Auch werden gut vorbereitete Unterlagen durch eine kürzere Arbeitszeit belohnt.
Es gibt hin und wieder telefonische Anfragen, was denn die Erstellung einer Steuererklärung kostet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ohne weitere Details den Zeitaufwand nicht abschätzen können. Bei der Erstellung der Steuererklärung gehen wir auf Ihre individuellen Verhältnisse ein. Vereinbaren Sie einen Termin und wir können uns zu Beginn des Gespräches über die Kosten unterhalten.